Sachverständiger für Spielplätze

Jährliche Hauptinspektion, Spielplatzabnahme nach Erstinstallation

FLL/BSFH-zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161

Als Betreiber von Spielplätzen gelten Personen oder Organisationen, die einen Spielplatz betreiben und ihn für andere zur Verfügung stellen, sei es gegen Entgelt oder kostenlos. Diese Betreiber können Städte und Gemeinden, Kindergärten, Tagemütter, Schulen, Parkbetreiber, Gaststätteninhaber, Campingplatzbetreiber, Sportvereine, Immobilienunternehmen, Wohnbaugenossenschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen sein.

Leistungen

Welche Pflichten bestehen für den Spielplatzbetreiber?

Gemäß der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 ableitet, sowie der DIN EN 1176, DIN 7926 und der deutschen Rechtsprechung haben Betreiber von Spielplätzen Verpflichtungen in Bezug auf Inspektion und Wartung. Hierzu gehört ein geeignetes Sicherheitsmanagement, welches mit unter tägliche visuelle Routine-Inspektionen erfordert. Diese sollten mindestens wöchentlich, wenn nicht sogar täglich stattfinden und das Entfernen von sichtbaren Tierexkrementen, Glasscherben und Zigarettenkippen beinhalten. Zusätzlich muss oft der Sand unter Rutschen und Schaukeln, der durch den Wegspieleffekt verdrängt wird, wieder aufgehäuft werden.

Operative Inspektionen müssen regelmäßig durchgeführt werden und sollten von einer Fachkraft mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Eine jährliche  Hauptinspektion ist ebenfalls erforderlich und muss ebenfalls von einer Fachkraft mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Für die visuelle Routine-Inspektion ist eine Einweisung durch den Ausführenden der Hauptinspektion ausreichend. Für die operative Inspektion sind jedoch Grundlagenkenntnisse erforderlich, die durch eine Ausbildung erworben werden können. 

Es ist wichtig, dass Inspektionen und Wartungen protokolliert werden. Da Spielplätze hohen Belastungen durch Witterung, Verschmutzung durch Mensch und Tier sowie möglicherweise Vandalismus ausgesetzt sind und Kinder nur über eine begrenzte Vernunft verfügen, sind Inspektionen und Wartungen erforderlich, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

Bevor ein Spielplatz freigegeben wird, ist es erforderlich, dass ein ausgebildeter Spielplatzkontrolleur eine Abnahme durchführt. Fehler bei der Planung von Spielanlagen, bei der Bauausführung und Versäumnisse bei der Wartung oder Instandhaltung sind die häufigsten Ursachen für verschuldete und somit haftungsbegründende Unfälle. Achten Sie darauf, dass der Aufsteller der Spielgeräte die erforderliche Sicherheitsabnahme garantiert. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie einen separaten Sachverständigen mit der Spielplatzabnahme beauftragen.

Beantragt werden können strafrechtliche Ermittlungen von jeder/m Bürger/in – prinzipiell auch VOR einem Unfall. Eine Abschrift des Antrags auf Ermittlungen an den eventuell uneinsichtigen Betreiber, die örtliche Baurechtsbehörde sowie die Polizei ist zu empfehlen. Alle schriftlichen Aufforderungen an den Betreiber, das morsche Klettergerüst instand zu setzen, den Fallschutz auf die vorgeschriebene Höhe zu erhöhen, einen Zaun gegenüber einer Straße zu errichten usw. sind aufzubewahren. Bei einem strafrechtlichen Verfahren wird vom Gericht überprüft, ob der jeweilige Beschuldigte fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Unterlassene Inspektionen werden als schuldhaftes Verhalten gewertet. Häufig wissen die Betreiber nicht um ihre Verantwortung und kennen die Anforderungen ans Sicherheitsmanagement nicht. Machen Sie sie darauf aufmerksam! Im Falle einer Zivilklage wird sich die Versicherung wehren, Schmerzensgeld an das verunfallte Kind bzw. dessen Eltern zu zahlen, da dem Spielplatzbetreiber dann grober Vorsatz vorgeworfen werden kann und nicht nur „Fahrlässigkeit“.

Was wird unter den einzelnen 
Leistungen verstanden?

Spielplatzabnahme nach Erstinstallation:

Die Spielplatzabnahme nach der Erstinstallation ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass der Spielplatz den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Abnahme muss von einem Ausgebildeten „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um einen Sachverständigen, der über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um eine gründliche Bewertung durchzuführen. Die Abnahme beinhaltet eine Überprüfung der Spielgeräte, des Untergrunds, der Zaunanlage und aller Anderer sicherheitsrelevanter Elemente. Wenn der Spielplatz die erforderlichen Standards erfüllt, wird dieser für den öffentlichen Gebrauch freigegeben. Wenn jedoch Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden, bevor der Spielplatz für die Benutzung freigegeben wird.

operative Inspektion:

Die operative Inspektion von Spielplätzen bezieht sich auf eine gründlichere Überprüfung der Betriebssicherheit und Stabilität der Anlage im Hinblick auf den Verschleiß der Materialien und Komponenten. Im Gegensatz zur visuellen Routine-Inspektion konzentriert sich die operative Inspektion auf eine umfassendere und detaillierte Überprüfung der Strukturen und Komponenten, um mögliche Schwachstellen und Verschleißerscheinungen zu erkennen. 

Die Inspektion je nach Nutzung des Spielplatzes alle 1 bis 3 Monate oder gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage weiterhin sicher für die Benutzer ist. Während der funktionsfähigen Inspektion werden alle Komponenten und Strukturen des Spielplatzes regelmäßig geprüft, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und keine Anzeichen von übermäßigem Verschleiße aufweisen.

visuelle Routine-Inspektion:

Eine visuelle Routine-Inspektion von Spielplätzen bezieht sich auf eine regelmäßige Überprüfung des Zustands und der Sicherheit von Spielplätzen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren oder Risiken zu erkennen, die durch normale Abnutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüsse entstehen können. Durch diese Inspektionen können sicherheitsrelevante Probleme wie z.B. scharfe Kanten, Risse oder Beschädigungen an Geräten oder Spielzeugen, fehlende oder lockere Schrauben, schlecht befestigte Strukturen oder instabile Oberflächen entdeckt werden.


 

 

 

jährliche Hauptinspektion:

Die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen ist eine umfassende Überprüfung der gesamten Anlage, einschließlich Fundamenten und Oberflächen, um den allgemeinen betriebssicheren Zustand sicherzustellen. Die Hauptinspektion soll sicherstellen, dass der Spielplatz den Anforderungen und Bestimmungen der relevanten Sicherheitsstandards wie z.B. DIN EN 1176 entspricht.

Während der Hauptinspektion werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen könnten, wie z.B. Witterungseinflüsse, Verrottung, Korrosion, Verschleiß und Veränderungen, die durch Reparaturen oder Austausch von Anlagenteilen entstanden sind. Es wird auch besondere Aufmerksamkeit auf Teile gelegt, die auf Dauer abgedichtet sind, da hier ein erhöhtes Risiko für Schäden oder Schwachstellen besteht.

Die Hauptinspektion dient dazu, sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Spielplatzes geprüft werden und eventuelle Mängel oder Risiken identifiziert und behoben werden. Durch diese umfassende Überprüfung kann sichergestellt werden, dass der Spielplatz sicher und für Kinder geeignet bleibt. Die Hauptinspektion sollte daher mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, um den betriebssicheren Zustand des Spielplatzes zu gewährleisten.