Baumsachverständiger

Gärtnermeister und staatlich geprüfter Wirtschafter

Wer sind die Auftraggeber?

Meine Sachverständigentätigkeit richtet sich an unterschiedliche Auftraggeber aus verschiedenen Bereichen. Ein Baumgutachten wird in der Regel von Baumeigentümern im Auftrag gegeben. Dazu gehören private Baumeigentümer, Städte, Kreise und kreisfreie Städte, Kommunen, Versicherungen, Schulen, Kitas, Waldkindergärten, Anwälte, Bauträger, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Behörden, kirchliche Träger, Architekten, Bauunternehmen, Universitäten sowie Landes- und Bundesbehörden.

Wofür wird ein Baumgutachten benötig, wie kann es dem Baumeigentümer helfen?

Ein Baumgutachten ist ein detaillierter Bericht, der von einem qualifizierten Baumsachverständigen oder Baumgutachter erstellt wird. Es dient dazu, den Zustand eines Baumes zu bewerten und Empfehlungen für die Pflege oder Verwaltung des Baumes abzugeben. Ein Baumgutachten kann dem Baumeigentümer in vielerlei Hinsicht helfen, einschließlich der folgenden:

  • Gesetzliche Anforderungen: Ein Baumgutachten kann erforderlich sein, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. In einigen Städten und Gemeinden gibt es Vorschriften, die den Schutz von Bäumen oder die Genehmigung für das Fälle von Bäumen regeln. Ein Baumgutachten kann helfen, den Zustand des Baumes zu bewerten und die Einhaltung dieser Vorschriften nachzuweisen.
  • Risikobewertung: Ein Baumgutachten kann Risiken im Zusammenhang mit einem Baum identifizieren, wie zB potenzielle Gefahren für nahegelegene Gebäude, Straßen, Stromleitungen oder andere Eigentümer. Es kann auch den allgemeinen Gesundheitszustand des Baumes bewerten und potenzielle Risiken, wie etwa abgestorbene Äste oder Fäulnis im Stammbereich, aufdecken.
  • Entscheidungsfindung: Ein Baumgutachten kann dem Baumeigentümer bei Entscheidungen helfen, wie etwa ob ein Baum erhalten oder gefällt werden soll, welche Pflegemaßnahmen erforderlich sind oder ob ein Baum als sicher oder unsicher bestimmt wird. Es kann auch Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zur Pflege oder Verwaltung des Baumes abgeben. Wenn ein Baum in einem schlechten Zustand ist oder eine Gefahr darstellt, kann das Gutachten dem Eigentümer helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ob er den Baum Fälle oder Maßnahmen ergreifen sollte, um den Baum zu erhalten.
  • Versicherungsansprüche: Im Falle von Schäden oder Unfällen im Zusammenhang mit einem Baum kann ein Baumgutachten als Beweismittel für Versicherungsansprüche dienen. Es kann den Zustand des Baumes vor dem Schaden bewerten und die Verantwortlichkeiten klären.
  • Planung von Bauprojekten: Bei der Planung von Bauprojekten kann ein Baumgutachten helfen, den Einfluss von Bäumen auf das geplante Bauvorhaben zu bewerten und Maßnahmen zur Minimierung von Schäden an Bäumen während des Bauprozesses zu empfehlen. Dies kann helfen, rechtliche Probleme oder Verzögerungen während der Bauphase zu vermeiden.
  • Bewertung von Immobilien: Ein Baumgutachten kann den Wert von Immobilien beeinflussen, insbesondere wenn Bäume einen erheblichen Einfluss auf das Grundstück haben. Ein detaillierter Baumgutachten kann bei der Bewertung von Immobilien und der Verhandlung von Verkaufs- oder Mietverträgen nützlich sein.

 

Zusammenfassend kann ein Baumgutachten dem Baumeigentümer dabei helfen, den Zustand und die Risiken eines Baumes zu bewerten, Entscheidungen über die Pflege oder Verwaltung von Bäumen zu treffen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Versicherungsansprüche geltend zu machen, Bauprojekte zu planen und den Wert von Immobilien genauer zu ermitteln und im Bedarfsfall vor Gericht als belastbare Dokumentation zu dienen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Gutachten nicht dazu dient, rechtliche Entscheidungen zu treffen. Einige Auftraggeber haben möglicherweise falsche Vorstellungen und glauben, dass die Gerichte an die Gutachten gebunden sind. Tatsächlich sind Gutachten für Richter nicht verbindlich, sondern dienen ihnen lediglich als Orientierungshilfe. Da Richter in fachspezifischen Fragen Laien sind, berücksichtigen sie jedoch oft die Gutachten, sofern sie plausibel sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Sachverständige ausschließlich der Wahrheit verpflichtet ist und nicht dem Auftraggeber. Das bedeutet, dass die Fakten im Gutachten so festgestellt werden müssen, wie sie sind. Jegliche Manipulation oder Gefälligkeitsgutachten werden abgelehnt und können für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen den Verlust seines Honorars zur Folge haben.

Was kostet ein Gutachten?

Das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz, das die Vergütung von Sachverständigen regelt, die von Gerichten, Behörden und auch Privaten bestellt werden.

Die Vergütung nach JVEG erfolgt in der Regel auf Stundenbasis. Es gibt verschiedene Gebührensätze, die vom Sachgebiet des Sachverständigen abhängen.

Für das Sachgebiet Garten- und Landschaftsbau einschließlich Sportanlagen ist im JVEG seit 2020, in der Anlage 1, (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) eine Tabelle im Teil 1. In der Tabelle unter der Nummer 14 ist der netto Stundensatz in Höhe von 90,00 € zu finden. Die Stundensätze werden mit dem Zeitaufwand multipliziert, den der Sachverständige für die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens benötigt. Neben den reinen Arbeitsstunden kommen auch Fahrtzeiten, Materialkosten und sonstige Ausgaben hinzu. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall die aktuellen Kosten für ein Baumgutachten nach JVEG zu erfragen.

Was machen, wenn es zu einem Schaden gekommen ist?

Es ist ratsam, im Falle eines Schadens und der daraus resultierenden Konflikte vor Beginn der Schadensbeseitigung eine genaue Dokumentation des aktuellen Zustandes des Baumes und der Ursachen für den Schaden anzufertigen. Ob diese Dokumentation letztendlich als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder für ein gerichtliches Verfahren verwendet wird, ist von geringerer Bedeutung. Außerdem ist es wichtig, durch die Dokumentation auch die Gefahrenlage einzuschätzen, um gegebenenfalls schnell die richtigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden oder zur Minimierung der Schäden zu ergreifen. Eine präzise Dokumentation ist auch erforderlich, um den Schaden rechtssicher für weitere notwendige Schritte festzuhalten, einschließlich der Feststellung der Ursache des Schadens, der Kosten für die Sicherung der betroffenen Baumteile und der Kosten für die Schadensbeseitigung. Diese Dokumentation sollte in einer schriftlichen Form erfolgen, die auch in einem gerichtlichen Streitverfahren verwendet werden kann. Eine unzureichende Dokumentation kann vor Gericht abgelehnt werden und dem Geschädigten die Möglichkeit nehmen, die Kosten vom Verursacher erstattet zu bekommen.

 Diese Vorgehensweise wird als „Selbstständiges Beweisverfahren“ (§ 485 ff ZPO) bezeichnet und ersetzt das frühere Beweissicherungsverfahren. Dieses Verfahren kann sowohl innerhalb eines Gerichtsverfahrens als auch außerhalb eines Prozesses eingeleitet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Beweise gesichert und die Sachlage festgestellt, um dann zu entscheiden, ob eine Klage vor Gericht eingereicht oder die Angelegenheit direkt mit dem Verursacher gelöst werden soll. Nach der Erstellung des Gutachtens und der daraus gewonnenen Erkenntnisse ist oft eine Einigung zwischen dem Geschädigten und dem Verursacher möglich, unterstützt durch eine unabhängige Mediation, um zu einem schnellen und kostensparenden Ergebnis für alle Fälle zu gelangen. Es sollte allenfalls bewusst sein, dass ein gerichtliches Verfahren oft Jahre dauern kann, daher ist eine außergerichtliche Einigung in den meisten Fällen der bessere Weg zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle.

Wieso benötigen Sie einen eigenen (zusätzlichen) Sachverständigen?

Befindet man sich mit seinem Streitfall erst einmal vor Gericht, wird auch schnell ein Sachverständiger durch das Gericht benannt. Viele Beteiligte gehen dann fälschlicherweise davon aus, dass nun alles seinen richtigen Gang nimmt. Doch an diesem Punkt unterliegen viele Streitparteien einem Irrglauben. Es ist wichtig, alle Beteiligten in einem Gerichtsprozess zu betrachten. Zunächst gibt es das Gericht mit seinen Richtern. Die Hauptaufgabe der Richter ist es, nach den vorgetragenen Sachverhalten und Argumenten eine Entscheidung zu treffen. Richter können jedoch nur aufgrund der vorgetragenen Fakten entscheiden. Fakten, die nicht vorgetragen wurden, aber logisch und maßgeblich sein können, werden nicht berücksichtigt. 

 

Die Richter haben eine Hinweispflicht, das heizt sie können eine betroffene Partei darauf hinweisen, falls diese einen relevanten Aspekt übersehen oder für unerheblich gehalten hat. Allerdings gibt es klare Grenzen für die Hinweispflicht der Richter, da sie die Neutralität wahren müssen und nicht als Berater für die Streitparteien fungieren. Die Streitparteien können auch nicht davon ausgehen, dass der Richter sachkundig in Bezug auf ihr spezifisches Thema ist. Die Aufgabe des Richters ist es, Recht zu sprechen, nicht die Streitparteien zu beraten.

Die nächsten sind die Anwälte. In der Regel hat jede Streitpartei einen eigenen Anwalt. Die Anwälte vertreten ihre Mandanten vor Gericht. Ihre Aufgabe besteht darin, die Anliegen ihrer Mandanten durch sachliche Argumentationen und Darlegung der Sachverhalte umfassend vor Gericht zu vertreten, um ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Dazu verfügen Anwälte über umfangreiches Wissen über geltende Gesetze und vergleichbare Urteile. Sie wissen, wie die vorgetragenen Anträge am besten vor Gericht platziert und durch bestehende Urteile gestützt werden können.

Die Streitparteien sind die beiden Seiten, die unterschiedlichen Ansichten über einen Sachverhalt haben und diesen nur vor Gericht klären lassen möchten. Jede Partei schildert ihrem Anwalt ihre subjektive Wahrnehmung. Diese Darstellung ist nicht abwertend zu verstehen, aber als Beteiligter im Streitfall kommt es schnell zu einer Beimischung von persönlichen Befindlichkeiten und Emotionen, die dazu führen können, dass Tatsachen anders wahrgenommen werden.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird eingesetzt, wenn beide Parteien durch ihre Anwälte widersprüchliche oder unklare Aussagen vor Gericht gemacht haben. Seine Aufgabe ist es, alle Fälle über fachliche Unklarheiten aufzuklären. Das Gericht benennt einen Sachverständigen, dem die Parteien Fragen zur Klärung des Sachverhalts stellen können, die er dann in einem Gutachten erklärt. Nach der schriftlichen Beantwortung kann der gerichtliche Sachverständige in der Verhandlung erneut befragt werden. Am Ende dieses Prozesses kommt es zu einem Vergleich oder zu einem Urteil. In den meisten Fällen ist jedoch mindestens eine Seite mit dem Urteil unzufrieden.

Anwälte verwenden oft eine beliebte römische Juristenweisheit, um ihren Mandanten eine Erklärung für ein unerwartetes Urteil zu geben: „Vor Gericht und auf hohem See sind wir allein in Gottes Hand“. Mit diesem Spruch wird die scheinbare Hilflosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz betont und verdeutlicht, dass Urteile oft unvorhersehbar sind und nicht immer den Erwartungen entsprechen.

Häufig verwenden Anwälte diese Aussage, um ihren Mandanten zu signalisieren, dass sie ihr Bestes getan haben, um die Interessen des Mandanten zu vertreten, aber dass Richter und Gesetz anders arbeiten als der Rest der Welt.

Tatsächlich weisen Anwälte oft berechtigterweise die Schuld von sich und betonen, dass jeder für sein eigenes Schicksal verantwortlich ist, gemäß dem Sprichwort: „Jeder ist sein Glückes Schmied“. Denn Anwälte sind die rechtliche Vertretung ihrer Mandanten und können sie in Rechtsfragen unterstützen. Die Klärung von fachlichen Fragen und Sachverhalten für den gerichtlich bestellten Sachverständigen ist jedoch nicht ihre Hauptkompetenz. In diesem Bereich des Prozesses sind Anwälte oft nicht sachkundiger als ihre Mandanten. Daher kann man Anwälten in diesem Zusammenhang keinen Vorwurf machen. Allerdings kann ihnen vorgeworfen werden, dass sie die Abläufe des Prozesses und die Schwierigkeiten eines Sachverhaltes erkennen müssen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Anwälte ihrer Mandanten über die Möglichkeit und Vorteile eines eigenen (zusätzlichen) Sachverständigen informieren, da die fachliche Beurteilung den Sachverständigen obliegt und nicht den Anwälten.

Das Problem um den gerichtlich bestellten Sachverständigen

Der gerichtlich bestellte Sachverständige erhält Fragen von beiden Parteien, mit der Hoffnung auf ein Gutachten, das ihre Position bestätigt. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es jedoch ausschließlich, diese Fragen fachlich zu beurteilen und zu beantworten, unabhängig davon ob alle diese Fragen fachlich gesehen, vollkommen am Sachverhalt vorbei gehen.

Nun könnte man annehmen, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige im Ernstfall schon für die nötige Klarheit sorgen wird, jedoch ist auch seine Möglichkeit stark begrenz. Es ist ihm nicht gestattet, über die gestellten Fragen hinausgehende Informationen bereitzustellen.

Dies führt oft zu einer begrenzten Möglichkeit des Sachverständigen, Klarheit zu schaffen. Sollte er mehr als die gestellten Fragen beantworten, kann die benachteiligte Partei einen Befangenheitsantrag stellen. Hat dieser Antrag Erfolg, verliert der gerichtlich bestellte Sachverständige seinen Auftrag und damit auch seinen Anspruch auf Honorar.

Was kann man dagegen tun?

Es ist wichtig zu erkennen, dass die fachliche Einschätzung eines privaten Sachverständigen dazu beitragen kann, den Prozess optimaler zu bestreiten, da Klagen vor Gericht aufgrund unzureichender fachlicher Klarheit verloren werden können, obwohl die Klagepartei grundsätzlich recht hat. Es ist richtig, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige nur die Fragen beantworten darf die ihm gestellt wurden und nicht über diese hinaus antworten darf. Dies kann dazu führen, dass das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen möglicherweise nicht alle Aspekte eines komplexen fachlichen Problems beantwortet oder auf die falschen Ursachen ausgerichtet ist. Grund dafür ist die Fragestellung, an die sich der gerichtlich bestelle Sachverständige halten müssen.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen solchen privaten Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Sachverhalt unabhängig der Fragestellungen des Gerichtes beurteilen und somit zu ganz anderen Fragestellungen gegenüber dem gerichtlich bestellten Sachverständigen kommen.

Es geht dabei nicht darum dass die Sachverständigen in eine Auseinandersetzung geraten, jedoch kann der private Sachverständige seinem Mandanten und dessen Anwalt zu den richtigen Fragen verhelfen, damit der gerichtliche Sachverständige diese in der Folgen dann auch beantworten darf. Darüber hinaus kann das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, durch den privaten Sachverständigen geprüft werden und entstandene Nachfragen herausgearbeitet werden.

Ein guter Anwalt sollten wissen, ab wann ein privater Sachverständiger eingesetzt werden sollte und seinen Mandanten über die Möglichkeit in Kenntnis setzen. Muss der Mandant sich nach einem verlorenen Gerichtsprozess vom Anwalt aussagen wie: „Vor Gericht und auf hoher See…“, spätestens hier sollte jedem Mandanten klar sein, dass möglicherweise nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

Eine klare und präzise Darstellung des Sachverhalts ist für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens von entscheidender Bedeutung. Eine unklare oder unvollständige Darstellung kann dazu führen, dass das Gericht die Fakten falsch versteht oder die Argumente der anderen Seite gewichtet. Es ist wichtig, dass sich Klageparteien und ihre Anwälte bewusst sind, dass sie für die Kenntnis ihrer Argumente und Fakten verantwortlich sind und dass sie im Zweifelsfall einen privaten Sachverständigen hinzuziehen sollten.