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Sachverständigenbüro

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Baumexpertise, Baumgutachten, Baumwertermittlung

Baumgutachten und die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch

Ein Baumgutachten und die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch sind zwei zentrale Methoden zur Beurteilung und Bewertung von Bäumen und Gehölzen. Beide Instrumente werden von qualifizierten Sachverständigen erstellt und bieten wertvolle Informationen für Grundstückseigentümer, Kommunen, Versicherungen und viele andere Akteure, die mit der Verwaltung oder dem Schutz von Bäumen betraut sind. Sie spielen insbesondere dann eine Schlüsselrolle, wenn es um die rechtliche und finanzielle Bewertung von Schäden, Ersatzansprüchen oder Immobilienwerten geht.

Warum sind Baumgutachten und Gehölzwertermittlung wichtig?

Ein Baumgutachten bietet eine umfassende Bewertung des Zustands eines Baumes und hilft dem Eigentümer, fundierte Entscheidungen in Bezug auf Pflege, Sicherheit und Haftung zu treffen. Besonders in Situationen, in denen die Gesundheit des Baumes beeinträchtigt ist oder rechtliche Vorgaben erfüllt werden müssen – beispielsweise bei der Entfernung oder dem Rückschnitt eines Baumes – ist ein Baumgutachten unerlässlich. Es kann Gefahren wie herabfallende Äste oder Wurzelschäden dokumentieren und auf Maßnahmen hinweisen, um solche Risiken zu minimieren.

Die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch ist ein Verfahren zur Bewertung des finanziellen Wertes eines Baumes oder Gehölzes. Diese Bewertung wird in Fällen von Schadenersatzforderungen, Enteignungen oder Bauvorhaben relevant, bei denen Gehölze durch äußere Einflüsse beschädigt oder entfernt werden. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass der finanzielle Wert eines Baumes fair und nachvollziehbar ermittelt wird. Dies schützt sowohl den Baumeigentümer als auch den Verursacher eines Schadens vor ungerechten Forderungen.

Gerichtliche Anerkennung der
Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch

Die Methode Koch wird in rechtlichen Streitfällen häufig als Bewertungsmaßstab herangezogen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Methode Koch als eine fundierte und fachgerechte Methode anerkannt, um den Wert von Gehölzen in Fällen von Teilschäden, Totalschäden oder Enteignungen zu ermitteln. Diese Methode sorgt dafür, dass Gerichte und Versicherungen eine verlässliche Grundlage haben, um Schadenersatzansprüche festzulegen oder finanzielle Entschädigungen zu bestimmen.

Wie wird der Gehölzwert nach der Methode Koch berechnet?

Die Methode Koch verwendet das Sachwertverfahren, um den Wert eines Baumes oder Gehölzes zu berechnen. Dabei fließen zahlreiche Faktoren in die Berechnung ein, die eine individuelle und möglichst objektive Bewertung ermöglichen.

Diese Faktoren werden sowohl bei Teilschäden als auch bei Totalschäden und Enteignungen individuell bewertet, was die Methode Koch zu einem äußerst präzisen Werkzeug macht.

Baumgröße

Die Höhe des Baumes spielt eine wichtige Rolle in der Wertermittlung, insbesondere, weil sie oft mit dem Alter und der Funktion des Baumes korreliert.

Alter und Gesundheitszustand

Ältere Bäume, die gesund und vital sind, haben oft einen höheren Wert, da sie eine längere Lebensdauer und ökologische Bedeutung haben.

Baumart

Die Art des Baumes ist entscheidend. Seltene oder besonders wertvolle Baumarten werden in der Regel höher bewertet als häufig vorkommende Baumarten.

Stammumfang

Der Stammumfang gibt Aufschluss über das Alter und das Wachstumspotenzial des Baumes.

Baumhöhe

Wie bei der Baumgröße beeinflusst auch die Höhe des Baumes dessen Wert.

Standort und Funktion des Baumes

Der Standort eines Baumes hat einen erheblichen Einfluss auf seinen Wert. Bäume in städtischen Gebieten oder in privaten Gärten, die Schatten spenden, Lärmschutz bieten oder als ästhetisches Element dienen, haben oft einen höheren Wert als Bäume in ländlichen Regionen oder entlang von Straßen. Auch die ökologische Funktion, wie das Absorbieren von CO₂ oder das Bereitstellen von Lebensraum für Tiere, wird berücksichtigt.

Teilschaden: Wertminderung ermitteln

Bei einem Teilschaden wird der Wertverlust des Baumes prozentual zum Gesamtwert ermittelt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Baum durch äußere Einflüsse – etwa Bauarbeiten oder Unfälle – beschädigt wird, aber nicht gefällt werden muss. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Anteils des Baumes, der geschädigt wurde. Die Restfunktion und der verbleibende Wert des Baumes werden ebenfalls berücksichtigt.

Falls durch den Teilschaden eine bleibende Wertminderung des Grundstücks entsteht, wird diese ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Der geschädigte Anteil des Baumes wird dabei monetär bewertet und entsprechend als Schadensersatz eingefordert.

Totalschaden und Enteignung: Den gesamten Baumwertermitteln

Bei einem Totalschaden – etwa, wenn ein Baum gefällt oder vollständig zerstört wird – wird der Gesamtwert des Baumes ermittelt. Oftmals wird in solchen Fällen ein Ersatzbaum verlangt. Hierbei wird jedoch nicht immer der gleiche Baum gepflanzt, sondern einer, der die gleiche Funktion für das betroffene Grundstück erfüllt. Zum Beispiel kann ein 30 Meter hoher Baum, der Schatten für mehrere Terrassen spendet, durch einen kleineren Baum ersetzt werden, der nur die Funktion für das direkte Grundstück erfüllt.

Im Falle einer Enteignung, bei der Bäume entfernt werden müssen, um Platz für Bauvorhaben oder infrastrukturelle Projekte zu schaffen, wird der Baumwert auf Grundlage der ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktion des Baumes berechnet.

Auftraggeber eines Baumgutachtens

Ein Baumgutachten oder eine Gehölzwertermittlung wird von unterschiedlichen Auftraggebern in Auftrag gegeben, darunter:

  1. Private Baumeigentümer – Grundstücksbesitzer, die Hilfe bei der Baumbewertung oder Risikoeinschätzung benötigen.
  2. Öffentliche Institutionen – Dazu zählen Städte, Kreise, Kommunen, Schulen, Kitas und Waldkindergärten, die Bäume auf ihren Grundstücken betreuen.
  3. Versicherungen – Baumgutachten für Schadensfälle, um Haftungsfragen zu klären.
  4. Juristische Vertretungen – Anwälte, die Baumgutachten in Rechtsstreitigkeiten als Beweis vorlegen.
  5. Bauträger und Bauunternehmen – Um die Sicherheit und den Schutz von Bäumen während Bauvorhaben zu gewährleisten.
  6. Haus- und Grundstücksverwaltungen – Verantwortlich für die Pflege und Instandhaltung von Bäumen auf verwalteten Grundstücken.
  7. Kirchliche und staatliche Träger – Beispielsweise Kirchen und Universitäten, die Baumbestände verwalten.
  8. Behörden auf Landes- und Bundesebene – Für behördliche Gutachten und öffentliche Projekte.

Kosten eines Baumgutachtens

Die Kosten für ein Baumgutachten richten sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das die Vergütung für Sachverständige in Deutschland regelt. Der Stundensatz für das Sachgebiet Garten- und Landschaftsbau beträgt gemäß JVEG 90,00 € netto. Dieser Stundensatz wird mit dem Arbeitsaufwand multipliziert, der für die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens benötigt wird. Fahrtkosten und andere Auslagen kommen hinzu, weshalb es ratsam ist, im Vorfeld einen Kostenvoranschlag zu erfragen.

Was tun bei einem Schaden?

Im Falle eines Schadens sollte zunächst eine präzise Dokumentation des Schadens und der betroffenen Bäume erstellt werden. Diese Dokumentation kann sowohl für außergerichtliche Einigungen als auch für gerichtliche Auseinandersetzungen von Bedeutung sein. Oft wird ein selbstständiges Beweisverfahren (§ 485 ff. ZPO) eingeleitet, um den Zustand des Baumes und die Schadensursache genau zu dokumentieren. Dieses Verfahren dient dazu, Beweise zu sichern und eine objektive Grundlage für spätere Ansprüche zu schaffen.

Die Kosten für ein Baumgutachten richten sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das die Vergütung für Sachverständige in Deutschland regelt. Der Stundensatz für das Sachgebiet Garten- und Landschaftsbau beträgt gemäß JVEG 90,00 € netto. Dieser Stundensatz wird mit dem Arbeitsaufwand multipliziert, der für die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens benötigt wird. Fahrtkosten und andere Auslagen kommen hinzu, weshalb es ratsam ist, im Vorfeld einen Kostenvoranschlag zu erfragen.

Fazit: Fachgerechte Gehölzwertermittlung für gerechte Entschädigung

Die Methode Koch bietet ein bewährtes Verfahren zur Bestimmung des Baumwertes, insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Enteignungen. Zusammen mit einem fundierten Baumgutachten stellt sie sicher, dass der Wert eines Baumes objektiv und nachvollziehbar ermittelt wird. Besonders bei größeren Bauvorhaben, Schadenersatzforderungen oder gerichtlichen Streitfällen ist die Beauftragung eines qualifizierten Sachverständigen unerlässlich, um eine faire und angemessene Entschädigung für entstandene Schäden zu gewährleisten.